Motorrad-Haftpflicht

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Motorrad-Haftpflicht Versicherung – sichern Sie sich optimal und günstig ab

Motorrad-Haftpflicht Versicherung 24

Die Motorradhaftpflichtversicherung ist von Gesetzes wegen nötig. Bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie die Haftpflichtversicherung beantragen, bleibt dem Verbraucher überlassen. Für eine zu zahlenden Beiträge zur Motorradversicherung existieren trotz gleichartiger Tarifleistungen bei den einzelnen Versicherern deutliche Preisunterschiede. Demnach ist es insbesondere bedeutend eine sehr preisgünstige Motorrad-Haftpflicht mit hervorragenden Versicherungsleistungen zu finden. Im Gegensatz zum PKW Versicherungsvergleich gibt es keineswegs so große Unterschiedliche Leistungen. Die harten Tarifmerkmale bei der Motorradversicherung sind zusätzlich die KW-Leistung oder ob es sich um ein Naked Bike handelt, zu den weichen Tarifmerkmalen zählen ebenso der Beruf des Versicherten.

Leistungen der Motorrad-Haftpflicht

Eine Motorrad-Haftpflicht ist in der BRD und vielen anderen Staaten der Erde eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung!

Der Bereich der Fahrzeugversicherungen besteht indes nicht nur aus jener gesetzlich vorgeschrieben Motorrad-Haftpflicht, stattdessen aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche im Kontrast dazu müssen von der Haftpflichtversicherung abgewehrt werden – was eine andere wichtige Verpflichtung dieser Absicherung ist.

Die Motorrad-Haftpflicht – ein Muss, um ein Vehikel im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen

Wer sein Motorrad trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht fährt und einen Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Darüber hinaus muss man praktisch auch mit einer Bestrafung für die nicht vorhandene Kfz-Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen, zusätzlich die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflicht abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann zusätzlich zur gesetzlichen Motorrad-Haftpflicht auch noch eine Teil- oder Motorrad-Vollkasko abschließen. Ob sich eine Motorrad-Teilkasko und Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Normalerweise sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Motorrad-Vollkasko z. B. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich etwa zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Kraftfahrzeug (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Die Motorrad-Haftpflicht tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die Motorrad-Haftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht.

In diesem Fall kann es sich nur um Blechschäden, demgegenüber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Motorrad-Haftpflicht zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kasko-Versicherung, kann ein Teil der Kosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Motorradhaftpflichtversicherungen im Grundsatz nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von max. 50 Millionen € bei Schäden am Vermögen und eine Höchstgrenze von 7,5 Millionen € bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verschuldeten Schaden hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Motorrad-Haftpflicht, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.



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